Wir, die Wundprofis – Der Pflegedienst, bieten fachkundige und einfühlsame Betreuung bei schwer heilenden und chronischen Wunden – und konzentrieren uns ausschließlich auf die professionelle Wundversorgung.
Unsere Mission: bestmögliche Behandlung und individuelle Unterstützung.
Die Leistungen des Pflegedienstes werden auf Basis einer ärztlichen Verordnung von Ihrer Krankenkasse übernommen. Diese Verordnung muss von den Krankenversicherungen genehmigt werden. Dadurch entstehen Ihnen für die Wundversorgung in der Regel keine zusätzlichen Kosten außer der Zuzahlung für die Verbandmittel, falls Sie nicht zuzahlungsbefreit sein sollten. Falls Sie keine Zuzahlungsbefreiung haben, fällt lediglich der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil an, wie es bei allen medizinischen Leistungen üblich ist.
Wir kümmern uns, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sein sollten, um die Beschaffung der Verordnungen und Rezepte. Eventuell fällt hierfür eine kleine Dienstleistungspauschale, wie in Pflegediensten üblich, an.
Spezialisierte (Wund-) Pflegedienste sind die koordinierende Anlaufstelle für die vernetzte Versorgung
Der Gesetzgeber definiert die Leistungen der häuslichen Krankenpflege in der sogenannten Richtlinie zur Häuslichen Krankenpflege. In dieser Richtlinie hat der Gesetzgeber den Leistungsumfang für die spezialisierte Erbringung der Wundversorgung bei Menschen mit chronischen und schwerheilenden Wunden definiert. Demnach hat jeder gesetzlich Versicherte mit entsprechender Diagnose und schwerheilenden Wunden einen Anspruch auf diese spezialisierte Versorgung.
Die Institutionen, die den Rahmen einer solchen Versorgung bestimmen, haben Wunden, die voraussichtlich nicht in den folgenden 8-12 Wochen abheilen werden, als chronisch bezeichnet.
Wunden, die im Verlauf einer chronischen Erkrankung auftreten, werden unmittelbar als chronische Wunde definiert. Dazu gehören z. B. das offene Bein (z. B. Ulcus cruris venosum), das diabetische Fußulcus oder das Druckgeschwür (Dekubitus). Für die Versorgung dieser Wunden ist eine Therapie notwendig, die vor allem die auslösenden Ursachen mit in Betracht zieht. Daher ist eine umfassende Ursachensuche (Diagnostik) Grundvoraussetzung für eine gute Wundheilung.
Wir agieren auf Basis des Ergänzungsvertrags zum Rahmenvertrag nach § 132a Sozialgesetzbuch V über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege im Sinne der spezialisierten Leistungserbringung (Versorgung von chronischen und schwerheilenden Wunden).
Bayern (München):
Die Wundprofis GmbH – Der Pflegedienst
Benzstraße 11
82178 Puchheim
Tel: 04107 / 90 76 776
Fax: 04107 / 90 87 888
In Vorbereitung:
Nordrhein-Westfalen
Schleswig-Holstein
Uwe Imkamp
Geschäftsbereichsleitung der Wundprofis – Der Pflegedienst
Jennifer Gareis
Pflegedienstleitung Bayern
Nadja Ganselowski
Pflegedienstleitung NRW
Unser Pflegedienst „Die Wundprofis – Der Pflegedienst“ konzentriert sich ausschließlich auf die professionelle Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden und bietet sich als Partner auch für die Überleitung aus der Klinik und die poststationäre Wundversorgung der Patientinnen und Patienten an. Wir sind als „spezialisierter Leistungserbringer“ berechtigt, Verordnungen zur häuslichen Krankenpflege für diesen Bereich entgegenzunehmen und die erforderliche pflegerische Behandlung eigenständig, in Abstimmung mit der zuständigen Ärztin oder dem zuständigen Arzt, durchzuführen.
Wir übernehmen keine grundpflegerischen Tätigkeiten, sondern kooperieren hierzu mit allen auch Ihnen bekannten Pflegediensten in der Region.
Wir versorgen alle Wunden, die in 8-12 Wochen voraussichtlich nicht abgeheilt sein werden: